BLOG. FINANZBERATUNG

Freistellungsauftrag nur mit Steuer ID gültig

Alexander Weikel  | 04/01/16 | Kategorien: finanzberatung

Ab 1. Januar 2016 dürfen Banken nur noch einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge berücksichtigen, zu dem eine Steuer ID hinterlegt ist.

Für Kunden, die keine Steuer ID an ihre Bank gemeldet haben, wird ab 2016 Abgeltungsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Überprüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge und melden Sie gegebenenfalls Ihre Steuer ID an Ihre Bank.

Alexander Weikel - Finanzen und Vermögen

"Mit meiner klaren, ruhigen und empathischen Kommunikation schaffe ich eine angenehme Atmosphäre des Austauschs - auf Augenhöhe."
Knodener Straße 10
64625 Bensheim
06251 8247320
info@alexanderweikel.de
Kontaktieren Sie mich




    © 2023  Alexander Weikel