Ab 1. Januar 2016 dürfen Banken nur noch einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge berücksichtigen, zu dem eine Steuer ID hinterlegt ist.
Für Kunden, die keine Steuer ID an ihre Bank gemeldet haben, wird ab 2016 Abgeltungsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Überprüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge und melden Sie gegebenenfalls Ihre Steuer ID an Ihre Bank.