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Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen

Alexander Weikel  | 19/02/17 | Kategorien: finanzberatung

Weil Versicherungsgesellschaften ihre Kunden nicht richtig über deren Widerrufsrecht informiert haben, steht diesen auch nach Jahren noch das Recht auf Widerruf zu.

Für Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, war die Widerrufsbelehrung i.d.R. fehlerhaft. Die 14-tägige Frist hat somit niemals begonnen und auch heute können Verträge, die damals abgeschlossen wurden, widerrufen werden. Diese gilt für Verträge die noch aktuell laufen oder stillgelegt worden sind, aber auch für Verträge die bereits ausgezahlt oder gekündigt wurden.

Die Versicherungsgesellschaft hat während der Laufzeit einen Nutzen aus den Verträgen gezogen hat, der nicht nur aus den geleisteten Beiträgen resultiert, sondern auch aus einem Unternehmenswert. An diesem Nutzen muss der Kunde rückwirkend in Form einer Nutzungsentschädigung beteiligt werden. Hierbei geht es oft um viele tausend Euro.

Die Prüfung der rechtlichen Grundlage einer Rückabwicklung und die Berechnung des möglichen Streitwerts sind kostenfrei und geben Aufschluss über die Möglichkeiten, die den Versicherungskunden zustehen.

Ich stehe Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung und unterstütze Sie bei der Prüfung Ihrer Verträge - kostenfrei.

Alexander Weikel - Finanzen und Vermögen

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